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BVerwG, 16.10.1964 - VIII B 67.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Stellung eines neuen Wiedergutmachungsantrages trotz unanfechtbarer Ablehnung des ersten Wiedergutmachungsantrages
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1963 - I A 1004/62
- BVerwG, 16.10.1964 - VIII B 67.63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1964 - VIII B 67.63
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger nach seinem eigenen Vorbringen ohne Verschulden verhindert war, die genannte neue Antragsfrist einzuhalten, übereinstimmend mit den Grundsätzen geprüft, die im Urteil BVerwGE 13, 209 aufgestellt worden sind, und auf Grund von Erwägungen und Feststellungen verneint, die allein den Einzelfall betreffen, ohne daß sich daraus grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen ergäben.